Pfarrgremien

Am 16./17. November 2019 wurden die neuen Mitglieder des Pfarreirates, des Verwaltungsrates und der Gemeindausschüsse für die kommenden vier Jahre gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 10,55%

In unserer Pfarrei Hl. Wendelinus wurden folgende Gremien gebildet:

Pfarreirat

Der Pfarreirat trägt - zusammen mit den Seelsorger:innen der Pfarrei - Verantwortung ür ein aktives Leben in der Pfarrei. Er erarbeitet in enger Vernetzung mit den einzelnen Gemeinden das "Pastorale Konzept". Diese Konzept regelt, wie auf Grundlage der konkreten Situation vor Ort und den gesellschaftlichen und kirchlichen Veränderungen die Aufgaben der Kirche erfüllt werden können. Dazu analysiert der Pfarreirat die Situation in den Gemeinden, legt entsprechend den Erfordernissen pastorale Schwerpunkte, Ziele und Maßnahmen fest und fördert das Zusammenwachsen der Pfarrei.

Neben den jeweils direkt gewählten Vertretern der Gemeinden gehören dem Pfarreirat auch die Seelsorger:innen, die Vorsitzenden der Gemeindeausschüsse, ein:e Delegierte:r des Verwaltungsrates, zwei Vertreter für den Bereich Jugend sowie eine Vertreterin der Kindertagesstätten an. Alle Mitglieder haben Stimmrecht.

Die Sitzungen des Pfarreirates sind öffentlich. Daher können auch Gäste an den Sitzungen teilnehmen.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat berät und beschließt über die personellen, räumlichen und finanziellen Angelegenheiten der ganzen Pfarrei Hl. Wendelinus. Er erstellt den Haushaltsplan und die Jahresrechnung und er entscheidet über Dienst- und Arbeitsverträge sowie über Bau- und Grundstücksangelegenheiten. Damit ist der Verwaltungsrat für das Vermögen und alle Kirchenstiftungen der Pfarrei verantwortlich. Das Vermögen der Kirchenstiftungen bleibt stets in deren Eigentum. Der Verwaltungsrat kann Aufgaben an den jeweiligen Gemeindeausschuss deligieren.

Neben  den jeweils zwei aus den Gemeinden direkt gewählten Mitgliedern gehören zum Verwaltungsrat der leitende Pfarrer, ein:e Delegierte:r des Pfarreirates (beratend), die zuständige Mitarbeiterin der Regionalverwaltung (beratend) sowie alle weiteren  Seelsorger:innen (beratend).

Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich. Die Mitglieder sind zur Amtverschwiegenheit verpflichtet.

Gemeindeausschuss

In unserer Pfarrei gibt es die sechs Gemeinden Hütschenhausen, Kirchmohr, Kottweiler-Schwanden, Obermohr, Ramstein und Steinwenden. Der Gemeindeausschuss befindet auf der Ebene der Gemeinde über die dort anfallenden Aufgaben. Er is somit die Vertretung der Gläubigen vor Ort. Im Rahmen des "Pastoralen Konzepts" der Pfarrei koordiniert und fördert er das kirchliche Leben in seiner Gemeinde. Dabei trägt er besonders Sorge für ein lebendiges Leben, für die Weitergabe des Glaubens und den caritativen Dienst.

Neben den direkt gewählten Mitgliedern gehören mindestens ein:e Vertreter:in aus dem Verwaltungsrat und mindestes ein:e Vertreter:in aus dem Pfarreirat dem Gemeindeausschuss an. Die Seelsorger:innen sind keine stimmberechtigten Mitglieder, nehmen jedoch beratend an den Sitzungen teil.

Die Sitzungen der Gemeindeausschüsse sind öffentlich. Eine Teilnahme als Gast ist möglich.